Neue Chancen für die Freiberuflichkeit im IT-Bereich! Der Bundesfinanzhof definiert den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in drei von mir vertretenen Fällen selbständiger IT-Berater wegen der steuerlichen Beurteilung als gewerblich oder freiberuflich nunmehr zu Gunsten meiner Mandanten entschieden und dabei den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu bzw. deutlich erweitert definiert. Damit eröffnen sich für sehr viele Selbständige im IT-Bereich ganz neue Chancen für die Einstufung als Freiberufler.

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