Die DRB hat es sich ganz offenkundig zur Hauptaufgabe gemacht, ihre leeren Kassen mit allen erdenklichen Mitteln und Methoden zu füllen. Eine dieser Methoden ist die Jagd auf Selbständige und deren Auftraggeber.

Dabei geht die DRB regelmäßig zweistufig vor: Zunächst versucht die DRB das zwischen dem Selbständigen und seinem Auftraggeber bestehende freie Mitarbeiterverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umzudefinieren. Gelingt dies nicht, so zielt die DRB im zweiten Schritt darauf, den Selbständigen zur Zahlung seiner eigenen Rentenversicherungsbeiträge heranzuziehen.

Und dies hat für die DRB mittlerweile offenbar grundsätzlichen Charakter, denn ansonsten wäre kaum erklärbar, dass die DRB auch Fälle, in denen es um Tätigkeiten von wenigen Wochen(!) Dauer geht, über mehrere Jahre und bis zu den Sozialgerichten betreibt. Allein die damit verursachten Aufwände und Kosten aller Beteiligten (Auftraggeber, Auftragnehmer, Rechtsanwälte, Gericht mit bis zu 5 Personen und eventuell beigeladene Krankenkassen) stehen in derartigen Fällen in keinem Verhältnis zu den streitigen Sozialversicherungsbeiträgen.

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